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Staub
Reinigung
E-Filter
NOx
Chlor
Geruch

Schwermetalle
Schlacke |
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Staub
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Grenzwert nach der 1.BImSchV: "Die
staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen eine Massenkonzentration
von 0,15 Gramm je Kubikmeter, bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff
im Abgas von 13 vom Hundert, nicht überschreiten."
Dieser Grenzwert wurde in den Verordnungen der Bundesländer drastisch
verschärft. So dürfen die Kessel bei der Zulassung 0,075
g/m³ Staub nicht überschreiten. Im Betrieb (in Bayern) werden
von den Kesseln <50 kW 0,100 g und von Kesseln >50 kW 0,075
g gefordert. |
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Praxis: Der Staubgehalt im Abgas hängt vor allem vom Aschegehalt des Brennstoffs ab. Der Aschegehalt von Getreidekörnern ist höher als der von Holz, aber niedriger als der von Getreidestroh, Miscanthus oder
Getreideganzpflanzen.

Datenquelle: LFU Bayern
Die Flugasche von Getreidekörnern besteht zum Teil aus sehr feinen Partikeln (u.a. Kalium), welche durch die Rauchzüge im Kessel nicht abgeschieden werden. Getreidestroh enthält etwa doppelt soviel Kalium wie das Korn.
Ein hoher Kaliumgehalt im Brennstoff erschwert die Einhaltung des Staubgrenzwertes und führt zur Schlackebildung!
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Fazit:
Die Grenzwerte für Staub sind eine schwierige Hürde für
die Getreideheizung. Nur mit sauberem Getreide (niedriger Stroh-
und Spelzenanteil), einer niedrigen Kalidüngung und einem geeignetem
Kessel ist die Einhaltung des Grenzwertes von 150 mg/Nm³ möglich.
Werte <100 mg/m³ sind nur mit Rauchgas-Filtereinrichtigungen
oder einer mehrstufigen Verbrennung zu erreichen.
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