Die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte Neuregelung der Verbrennung von Halmgut in Kleinfeuerungsanlagen hat die große Koalition heute im Bundestag abschließend abgelehnt.
Besonders enttäuschend ist, dass die große Koalition bis heute keine eigenen Eckpunkte zur Regelung der Verbrennung von Halmgut auf den Tisch gelegt hat", kritisiert die agrarpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Cornelia Behm. „Außer Lippenbekenntnissen hat die Koalition zur Diskussion über die Neuregelung der Verbrennung von Stroh und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen nichts Konkretes beigetragen. Die Koalition verweist stattdessen auf eine für den Herbst geplante Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung. Unseren Informationen zufolge wird diese Novellierung aber noch lange auf sich warten lassen, da im Herbst lediglich Eckpunkte vorgelegt werden sollen, über die noch mit allen Beteiligten verhandelt werden muss. Die Erarbeitung des Entwurfes selber steht noch aus."
„Damit bleibt weiter unklar, welche Pläne die große Koalition in Bezug auf die Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung verfolgt", sagte Behm weiter. Dies umfasse leider nicht nur den Bereich der Verbrennung von Halmgut, sondern auch die Verbesserung der Immissionsschutzanforderungen bei Kleinfeuerungsanlagen insgesamt. „Angesichts der Probleme mit Feinstaubemissionen sind höhere Anforderungen für Heizanlagen aber dringend erforderlich. Auch die Zu-nahme der Holzfeuerungsanlagen macht eine Absenkung des Staubgrenzwertes, unabdingbar", stellt Behm fest. „Dieser ist seit 1988 unverändert." Sie verweist darauf, dass auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Ausbau der Holzenergienutzung eintreten. Allerdings sei mit zunehmenden Widerständen in der Bevölkerung zu rechnen, wenn diese mit hohen Schadstoff- und Geruchsbelastungen in Verbindung gebracht würden.
„Lasche Anforderungen helfen der Branche wenig, wenn die Akzeptanz der Technologie darunter leidet. Diese Lehre sollten die Tech-niker und Betriebswirte gezogen haben", so Behm. „Deshalb liegt es auch im Inte-resse der Bioenergiebranche, die Grenzwerte an die Anforderungen des Gesund-heits- und Umweltschutzes anzupassen. "„Für die Verbrennung von Halmgutbrennstoffen wie Stroh und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen spricht, dass sie als CO2-neutrale Energienutzungsform einen Beitrag sowohl zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit vom Erdöl als auch zur Wertschöpfung im ländlichen Raum leistet. Wir Bündnisgrüne befürwor-ten daher ihre Verbrennung in kleinen Anlagen – allerdings unter der Voraussetzung, dass strenge Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden. Dabei soll die Verbrennung von Brotgetreide weiter ausgeschlossen werden. Nach wie vor gilt für uns:
Unabhängig von der Verschärfung der Grenzwerte warten Agrarwirtschaft und Hersteller von Kleinfeuerungsanlagen bereits seit Jahren darauf, dass die Verbren-nung von Halmgütern wie Stroh und Getreide zur Wärmenutzung in kleinen Anla-gen neu geregelt wird. Denn ohne die Neuregelung kann die Nutzung dieser Bio-energieform nicht richtig in Gang kommen. Allerdings müssen Rahmenbedingun-gen festgelegt werden, die gewährleisten, dass Biobrennstoffe verbrannt werden, ohne dass die Luft unzumutbar mit Schadstoffen belastet wird.
Behm:
Die Sicherstellung der Ernährung muss Vorrang haben."
Büro Cornelia Behm (MdB)
Agrarpolitische Sprecherin der
Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Platz der Republik 1, 11011 Berlin