"Für eine Backofenanlage mit Thermoöltechnik kann das Altbrot verbrannt und die dabei entstehende Wärme mittels eines Thermoölkreislaufs zu den Backöfen geleitet werden, deren Energiebedarf so zum Teil gedeckt wird. Warum also Weizen, Mais oder andere Energieträger einsetzen, wenn fast der gleiche Rohstoff in großen Mengen als Abfall zur Verfügung steht?"
Am Donnerstag, den 3. Dezember 2009 wurde im Bundestag die neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) verabschiedet. Die neuen Emissionsgrenzwerte gelten ab Inkrafttreten der Verordnung, vermutlich Februar 2010. Erlaubte Brennstoffe sind u.a. auch
§ 3 Absatz 1 Nummer 8 "Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide wie Getreidekörner und Getreidebruchkörner, Getreideganzpflanzen, Getreideausputz, Getreidespelzen und Getreidehalmreste sowie Pellets aus den vorgenannten Brennstoffen"
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr sind so zu errichten und zu betreiben, dass die nach Anlage 2 ermittelten Massenkonzentration für Staub den Emissionsgrenzwert von 0,10g/m³ nicht überschreitet. Für Anlagen, die nach dem 31.12.2014 errichtet werden gilt ein Grenzwert von 0,02g/m³.
Die in § 3 Absatz 1 Nummer 8 genannten Brennstoffe, ausgenommen Stroh, dürfen nur in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und in Betrieben des agrargewerblichen Sektors, die Umgang mit Getreide haben, insbesondere Mühlen und Agrarhandel, eingesetzt werden. Sie dürfen nur in automatisch beschickten Feuerungsanlagen eingesetzt werden, die nach Angaben des Herstellers für diese Brennstoffe geeignet sind und die im Rahmen der Typprüfung nach § 4 Absatz 7 mit den jeweiligen Brennstoffen geprüft wurden. Diese Prüfung fordert u.a. die Einhaltung eines Grenzwertes für Dioxine und Furane von 0,1 ng/m³
Zitat: "Der Politik geht es bei den Solardächern und Windflügeln schon lange
nicht mehr um den Treibhauseffekt, sondern um die Schaffung von
Sakralbauten für das neue Glaubensbekenntnis."
In Belgien haben Milchbauern 3 Millionen Liter Milch mit Güllefässern auf einen Acker ausgebracht um damit gegen den niedrigen Milchpreis zu protestieren. Obwohl ich diese Aktion bewundere - ich bezweifle ihren Nutzen. Solange das Getreide (=Kraftfutter) so billig ist und keine Mengenbegrenzung greift, wird der Milchpreis nicht steigen! Wäre es nicht sinnvoller, das Kraftfutter zu verheizen, als damit Milch zu produzieren und diese anschließend wegzuschütten?
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2009 den Verordnungsentwurf für kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV beschlossen. Erlaubt sind u.a. folgende Brennstoffe:
"Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide wie Getreidekörner und Getreidebruchkörner, Getreideganzpflanzen, Getreideausputz, Getreidespelzen und Getreidehalmreste sowie Pellets aus den vorgenannten Brennstoffen"
Der Staubgrenzwert für Neuanlagen beträgt bis 2014 100mg/m³ ab dann 20 mg/m³
Prof. Werner Wahmhoff von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) sagt: "Die Nahrungsmittelpreise sind mehr und mehr vom Ölpreis abhängig. Das liegt daran, dass bei einem Erdölpreis von 50 Dollar pro Barrel, der energetische Wert, zum Beispiel von einer Tonne Weizen, höher als der Nahrungsmittelwert ist."
Recht hat er! Doch die Politik hat bis jetzt erfolgreich verhindert, dass die Bauern davon profitieren.
Nach diesem Vortrag werden Sie Europa mit anderen Augen sehen und mehr über Europa wissen als unsere Abgeordneten in Berlin.
Kompletter Vortrag auf DVD erhältlich unter: Schachtschneider@Eisbrecher.at oder unter der Rufnummer: 0043/(0)664/5835693 (Österreich) Preis: € 16,- + Versandkosten
So sehen die Aschenablagerungen auf dem Wärmetauscher meiner neue Anlage aus. Die schwarze Asche stammt von DIN-Holzpellets, die weiße Asche ensteht wenn man Getreide verheizt.
In einem neuen Referentenentwurf zur Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes werden Getreidepflanzen, -körner und -ausputz nicht mehr als Regelbrennstoff zugelassen! Da man das Getreideheizen auch durch drastische Verschärfung der Grenzwerte (Feinstaub) nicht stoppen konnte, macht die Politik jetzt Nägel mit Köpfen und will diese Brennstoffe komplett verbieten.
Wo kämen wir auch hin, wenn jeder Landwirt sein Getreide für umgerechnet 30.-Euro/dt verheizen könnte, wo doch EON nur maximal 10.- Euro zahlen will, damit sich die Groß-Biogasanlagen rentieren!
Vor zwei Jahren besichtigte die Bundestagsabgeordnete unseres Wahlkreises, Frau Ilse Aigner, meine Getreideheizung. Zu den besonders strengeren Abgasgrenzwerten nur für Getreideheizanlagen meinte Sie damals: "Es ist doch egal was unten reinkommt. Wichtig ist was oben rauskommt!"
Daher freut es mich besonders, dass Sie jetzt zur Landwirtschaftsministerin ernannt wurde.
Seit wenigen Stunden läuft mein zweiter Heizkessel und versorgt ein Nahwärme-Netz an das vier Wohnhäuser mit zusammen ~2000qm Wohnfläche angeschlossen sind. Der Kessel, ein 50kW Guntamatic-Powerkorn, läuft als Grundlastkessel und speist in die vorhandenen Ölheizungen ein. Die alten Ölkessel dienen weiter zur Abdeckung der Spitzenlast und im Sommer für die Warmwasserbereitung. Umfangreiche Infos zur Anlage und eine Liveansicht der Daten folgen demnächst!
Landeswirtschaftsminister Ernst Pfister eröffnet Rottenburger Energietage
Stillegungsflächen in der Landwirtschaft sollten vollständig für die
Energieproduktion genutzt werden, forderte der Minister. Derzeit würden
dabei Raps und Mais bevorzugt, doch die Landesregierung wünsche mehr
Flexibilität. Heu. Stroh, ein- und mehrjährige Energiepflanzen sollten
angebaut werden. Er halte es für falsch, dass nicht mehr Getreide
verbrannt wird, um Energie zu gewinnen. Es gibt ethische Bedenken
dagegen. So werde Getreide, das wegen Pilzbefalls nicht als
Lebensmittel verwendet werden kann, kostspielig entsorgt. Pfister: „Die
thermische Verwertung ist die bessere Alternative.“